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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Allgemeines

1.1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle der Fotograf erteilten Aufträge. Der Fotograf erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil der jeweils mit KundInnen/AuftraggeberInnen abgeschlossenen Verträge für Dienstleistungen. Abweichende Geschäftsbedingungen der KundInnen erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.

1.2. KundInnen/AuftraggeberInnen wird darauf hingewiesen, dass die von dem Fotografen angefertigten Bilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum dem Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich der von dem Fotografen ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche der Kundin/des Kunden bzw. der Auftraggeberin/des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

1.3. Die Kundin/der Kunde bzw. die Auftraggeberin/der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Bilder im ähnlichen Stil erstellt und bearbeitet werden.

1.4. Der Fotograf (Uwe Korntner) verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des Bildmaterials, sofern nicht abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden. Der Fotograf wird die angefertigten Aufnahmen ohne Rechtspflicht für die Dauer von einem Jahr archivieren. Im Falle eines vorzeitigen Verlustes oder einer Beschädigung stehen KundInnen/AuftraggeberInnen dennoch keinerlei Ansprüche zu.

1.5. Es kann nicht garantiert werden, dass alle bei einer Feier (zum Beispiel Hochzeit) anwesenden Personen fotografiert werden. Der Fotograf wird sein Bestes geben alle Grundelemente beispielsweise der Trauung, Empfang und der Paar- und Gruppenfotos zu fotografieren. Es gibt jedoch keine Garantie, dass spezifische Bilder oder Szenen aufgenommen werden.

1.6. Der Fotograf wählt die Bilder aus, die KundInnen/AuftraggeberInnen zur Abnahme vorgelegt werden.

1.7. Der Fotograf und ihren ErfüllungsgehilfInnen sind im Speziellen bei mehrstündigen Shootings angemessene Pausen inkl. kleiner Verpflegung (Getränke) zu gewähren.

1.8. KundInnen/AuftraggeberInnen erhalten einen Zugang zu einer von dem Fotografen ausgewählten Online-Galerie zur Bildauswahl oder Stick wie es vereinbart wird. Die dargestellten Fotos sind grundeingestellt, allerdings nicht retuschiert. Die Fotos werden in kleiner Auflösung und mit Logo/Wasserzeichen dargestellt. Die Endbearbeitung erfolgt sobald eine schriftliche Auswahl der KundInnen/AuftraggeberInnen vorliegt. Das Abspeichern des noch nicht erworbenen Bildmaterials in der Online-Galerie – auch mittels Screenshots, Abfotografieren, Videoaufnahmen oder ähnlichem – ist strengstens untersagt.

1.9. KundInnen/AuftraggeberInnen haben dafür Sorge zu tragen, dass der Fotograf alle für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.).

1.10. Der Fotograf gibt keine unbearbeiteten Bilder/Aufträge – sofern nicht eine gesonderte, schriftliche Vereinbarung vorliegt – weiter. Originaldaten (RAW, unbearbeitete Bilder etc.) verbleiben bei dem Fotografen. Ausnahmefälle liegen im Ermessen dem Fotografen.

1.11. Die Angebote von Uwe Korntner Fotografie (Firmenwortlaut: Uwe Korntner Fotografie) sind – sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden – unverbindlich und nachträglich von dem Fotografen veränderbar. Dies gilt auch für sämtliche Angaben in Preislisten, Prospekten etc.

1.12. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 hat der Fotograf keine Umsatzsteuerpflicht. Daher wird diese nicht angeführt.

2.Haftung

2.1. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschehen mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch aufgrund besonderer Umstände wie plötzlicher Krankheit (auch von Familienangehörigen des Fotografen), Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Fotograf zu dem vereinbarten Termin nicht erscheinen kann, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen. Sollte es aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall dem Fotografen kommen, bemüht sich diese (soweit erwünscht) um einen Ersatzfotografen/eine Ersatzfotografin, der/die auf eigene Rechnung Leistungen erbringt. Eventuelle Mehrkosten des beauftragten Ersatzfotografen/der beauftragten Ersatzfotografin gehen nicht zu Lasten dem ursprünglichen Fotografen (Uwe Korntner). Bereits geleistete Vorauszahlungen werden rückerstattet, wenn der Fotograf (Uwe Korntner) den Termin nicht wahrnehmen kann.

2.2. Der Fotograf haftet nicht für den Verlust von gespeicherten und digitalen Daten. Im Falle eines Verlustes oder Beschädigung von über Auftrag hergestellten Aufnahmen haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden beschränkt; für Verlust oder Beschädigung durch Dritte (Labor etc.) haftet der Fotograf nicht. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber/der Auftraggeberin nicht zu. Der Fotograf haftet beispielsweise bei Wiederholung der Aufnahmen insbesondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder für entgangenen Gewinn, Folge- und immaterielle Schäden.

2.3. Der Fotograf ist berechtigt, für die gewünschte Erstellung von Produkten wie Fotobücher usw. Fremdlabore, Fotobuchhersteller etc. zu beauftragen. Über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.

2.4. Der Fotograf haftet nicht für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Bilder.

2.5. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe des fertig gestellten Auftrages/der Bilder schriftlich bei dem Fotografen einzureichen. Danach gilt der Auftrag/die Bilder als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

2.6. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen, Vergrößerungen etc. können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzierungen können auch bei Bildabzügen und Drucken jeder Art auftreten die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

2.7. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich von dem Fotografen bestätigt wurden. Der Fotograf haftet bei Fristüberschreitung nur bei Vorsatz.

2.8. Die Zusendung und Rücksendung von Aufträgen, Dateien und Bildern erfolgt auf Kosten und Gefahr der KundInnen/AuftraggeberInnen.

3.Urheberrecht, Nutzungsrecht, Eigenwerbung

3.1. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte stehen dem Fotografen zu. Das Urheberrecht der Bilder und Daten liegt immer bei dem Fotografen. Das Weiterverbreiten, die Bearbeitung oder das Downloaden der Inhalte für gewerbliche Zwecke sind ausdrücklich verboten, sofern nicht anders vereinbart. Die Bilder sind für den eigenen privaten Gebrauch von KundInnen/AuftraggeberInnen bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.

3.2. KundInnen/AuftraggeberInnen erwirbt an den in Auftrag gegebenen Bildern die Nutzungsrechte für den nicht kommerziellen Gebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für nicht kommerzielle Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet und erfordert eine schriftliche Zustimmung des Fotografen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an KundInnen/AuftraggeberInnen über.

3.3. Die Eigentumsrechte werden nicht übertragen.

3.4. Ob eine Veröffentlichung der entstandenen Bilder von KundInnen/AuftraggeberInnen erlaubt wird – beispielsweise online, im Fotostudio, in Printwerbung –, wird schriftlich festgehalten. VertragspartnerInnen erteilen im Falle einer Zustimmung der Veröffentlichung zu Werbezwecken dem Fotografen seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie auf Verwendungsansprüche gem § 1041 ABGB.

3.5. Bei einer Hochzeit oder anderen Feierlichkeit/Zusammenkunft sind KundInnen/AuftraggeberInnen verpflichtet die anwesenden Gäste im Vorfeld zu informieren, dass Bilder, die im Rahmen der Feierlichkeiten gemacht werden, ohne deren Zustimmung veröffentlicht werden dürfen.

4.Honorar

4.1. Dem Fotografen steht ein Werklohn (Honorar) nach ihren jeweils gültigen Preislisten zu.

4.2. Alle Material- und sonstige Kosten (Produkte, Reisekosten, Aufenthaltsspesen, Visagisten etc.), auch wenn deren Beschaffung durch den Fotografen erfolgt, sind gesondert zu bezahlen.

4.3. Wünschen KundInnen/AuftraggeberInnen während oder nach der Aufnahmeproduktion aufwändigere Änderungen, so haben diese die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

4.4. Nehmen KundInnen/AuftraggeberInnen einen vereinbarten Termin nicht wahr, ist ein Ausfallhonorar an dem Fotografen zu zahlen. Bereits mit dem Fotografen ausgemachte Termine müssen bis spätestens 48 Stunden vor Beginn des Shootings abgesagt werden – wird diese Frist nicht eingehalten werden vom vereinbarten Shootingpaketpreis 50% in Rechnung gestellt und sind vom KundInnen/AuftraggeberInnen zu zahlen.

Bei Rücktritt und Stornierung einer Hochzeit durch das Brautpaar (KundInnen/AuftraggeberInnen) wird eine bereits geleistete Anzahlung nicht zurückerstattet. Ausnahmen liegen im Ermessen des Fotografen. Die Höhe der Anzahlung bei Hochzeits- oder anderen Feierlichkeiten wird von dem Fotografen bekanntgegeben. Die Buchung einer fotografischen Hochzeitsbegleitung ist erst mit Einlangen der Anzahlung bei dem Fotografen fixiert. Wie lange ein Termin reserviert werden kann, ist je nach Auftragslage individuell und wird von dem Fotografen bekanntgegeben.

Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Bereits bezahlte Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhaltung des Termins nicht erstattet.

4.5. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben die Nutzungsrechte für den gelieferten Auftrag/die gelieferten Bilder und Eigentumsrechte für sonstige Waren (Fotobuch, Fotoprodukte etc.) bei dem Fotografen. Ausnahmeregelungen liegen im Ermessen des Fotografen.

4.6. Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.

5.Zahlung

5.1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist das vereinbarte Honorar mit Übergabe der Bilder/Fertigstellung des Auftrages sofort per Überweisung mit 14 Tagen Zahlungsziel fällig. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar.

5.2. Bei Zahlungsverzug von 15 Tagen oder mehr des Kunden/Vertragspartners ist der Fotograf berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10% zu verrechnen.

5.3. Bei Nichtzahlung der Zahlungserinnerung steht es dem Fotografen frei, die Rechnung zur Einbringung an ein Inkassounternehmen oder einen Anwalt/eine Anwältin zu übergeben.

6.Reisekosten, sonstige Kosten

6.1. Übersteigt die An- und Abreise dem Fotografen den zuvor vereinbarten Umfang oder wurde keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen, werden folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem Kilometer wird das amtliche Kilometergeld zzgl. je Stunde Fahrtzeit laut Preisliste verrechnet. Bei Anreise mit Bahn oder Flugzeug, sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstandenen Kosten oder Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. KundInnen/AuftraggeberInnen haben keinen Anspruch auf die Wahl eines bestimmten Verkehrsmittels für die An- und Abreise oder die Wahl eines bestimmten Hotels für die Übernachtung.

7.Nebenpflichten

7.1. KundInnen/AuftraggeberInnen versichern, dass sie an allen, dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Persönlichkeiten zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Rechte beruhen, tragen KundInnen/AuftraggeberInnen.

8.Datenschutz

8.1. Der Fotograf ermittelt, speichert und verarbeitet die von KundInnen/AuftraggeberInnen bekanntgegebenen personenbezogenen Daten (Name, Adresse, E-Mail- Adresse, Kreditkartendaten, Daten für Kontoüberweisungen, Telefonnummer etc.) sowie die mit der Geschäftsbeziehung zusammenhängenden Daten (wie z.B. Bestelldatum, bestellte bzw. gelieferte Produkte oder Dienstleistungen, Stückanzahl, Preis, Liefertermine, Zahlungs- und Mahndaten etc.) unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes in der geltenden Fassung für Zwecke der Vertragserfüllung. Der Fotograf verwendet die von KundInnen/AuftraggeberInnen mitgeteilten personenbezogenen Daten ohne dessen gesonderte ausdrückliche Einwilligung ausschließlich zur Vertragsabwicklung und Beantwortung von Anfragen, sofern dieser in die weitere Verwendung seiner Daten, insbesondere zu Werbezwecken, nicht ausdrücklich eingewilligt hat. Mangels Einwilligung in die Verwendung der Daten zu Werbezwecken werden die Daten nach vollständiger Abwicklung des Vertrages und vollständiger Kaufpreiszahlung für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Ausgenommen hiervon sind Bilddaten sowie der Name – beispielsweise der Familienname –, der die Galerie bezeichnet, da das Speichern von Fotos zum Service des Fotografen zählt. Bei erteilter Einwilligung werden die Daten zu Werbezwecken gespeichert. KundInnen/AuftraggeberInnen kann eine erteilte Zustimmung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten jederzeit widerrufen.

9.Schlussbestimmungen

9.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. Der Gerichtsstand ist der Sitz des Fotografen­.

9.2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

9.3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

9.4. Diese AGB gelten ab dem 19.03.2026. Alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.

Uwe Korntner

Fotograf für Hochzeiten, Paarshootings, Familie, Taufen oder Ihre Hompage.

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© 2026 Uwe Korntner

Ein ruhiger Charakter, auf den man sich stets verlassen kann, zeichnet mich aus. Meine Emotionen zeige ich auf eine stille und ehrliche Weise, und ich lege großen Wert auf Ehrlichkeit und Handschlagqualität. Was ich sage, hat für mich Gewicht, und ich halte meine Versprechen. Gleichzeitig bin ich offen für Neues und begegne anderen Menschen mit Respekt und Aufmerksamkeit.

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